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Anzeichen für psychische und emotionale Misshandlung: Wie man sie erkennt, was zu tun ist

Psychische und emotionale Misshandlung ist ein schädliches Verhalten, welches durch psychische oder emotionale Gewalt begründet ist und beim Opfer mitunter schwerwiegende und langanhaltende Folgeschäden anrichten kann – von Selbstwertproblemen über Trauma (PTBS) bis hin zu Suizidversuchen.

Um eine emotionale und psychische Misshandlung zu verstehen, muss man wissen, dass beide Formen von zielgerichteter Gewalt ausgehen, teilweise Überschneidungen haben und dass sie aufgrund ihrer Folgeschäden eine verheerende Wirkung entfalten können, sowie auch, dass Täter und Opfer oft nicht als solche zu erkennen sind.

Denn seelische und emotionale Misshandlung ist ein „dezentes“ Gewaltgeschehen, das oft weder direkte Zeugen hat, noch auch im Nachhinein so sichtbar ist wie blaue Flecken nach einer körperlichen Misshandlung. Um also Anzeichen von psychischem und emotionalem Missbrauch zu erkennen, muss man das Gesamtgebiet Gewalt und die Diskretion der Täter, sowie die Schamgefühle der Opfer mit in Betracht ziehen.

Es gibt viele Arten von Gewalt. Die Gewaltsoziologie spricht z.B. von physischer (körperlicher) Gewalt, psychischer (seelischer) Gewalt, sexueller Gewalt, verbaler Gewalt, emotionaler Gewalt und weiteren Gewaltformen.

Gewalt hat viele Erscheinungsformen

Manche Formen von Gewalt sind noch viel schwerer zu identifizieren als körperliche Misshandlungen, deren Spuren in Form von blauen Flecken offenkundig sein können. Aufgrund der schwierigeren Identifikation von seelischer und emotionaler Gewalt wird über dieses Phänomen weniger Forschung und öffentlicher Diskussion. Das Spektrum psychischer Gewalthandlungen ist jedoch sehr umfangreich, die Narben sind meist schwerer zu heilen als bei physischen Übergriffen.

Verschiedene Gewaltformen
Es gibt unterschiedlichste Gewaltformen, psychische und verbale Gewalt ist häufig ebenso gefährlich wie physische Gewalt.

Grundsätzlich gilt: die Abgrenzung emotionale vs. psychische Gewalt ist recht schwierig. Wutanfälle, doppeldeutige aber kränkende Sprüche, Türenknallen, Gewaltdemonstrationen an Objekten und viele andere Verhaltensweisen haben, wenn sie wiederholt auftreten, zum Ziel, das Opfer einzuschüchtern, „kleinzumachen“ und eine partnerschaftliche Beziehung zu einer Herrschaft umzufunktionieren, in der nur einer dauerhaft die Dominanz hat.

Wollte man zwischen den Misshandlungs-Formen differenzieren, könnte man die emotionale Gewalt als eine systematische Belastung durch Ausbeutung des Gefühlslebens des Opfers charakterisieren (etwa bei Verrat, Beschämung, Abwertung, Verweigern von emotionalen Bedürfnissen, Erzeugen von Schuldgefühlen), die psychische Gewalt als Einschränkung des seelischen Entfaltungsraums der Person (etwa durch Isolation, Drohung). Doch wie gesagt, sind diese Abgrenzungen nur theoretisch, und in der Praxis kommen häufig Überlappungen der Misshandlungsformen vor.

Isolation und soziale Gewalt sind häufige Formen psychischer Gewalt. Sie wollen das Opfer von der Außenwelt isolieren und dadurch auch besonders anfällig für die Gewalt des Täters machen, da ein eventuell schützendes Umfeld ausgeschlossen wird. Isolation kann viele Formen annehmen, z.B. Kontaktabbruch oder Kontaktverbot, Telefonverbot, gezieltes Unterschlagen von Nachrichten, oder auch die zielgerichtete Diffamierung des Opfers, so dass sich Menschen von ihm zurückziehen.

Sprache als Waffe – psychische Misshandlung durch Worte

Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sind drei schon klassisch zu nennende Erscheinungsformen psychischer Gewalt, welche zudem auch ineinander übergehen können: aus einer Drohung wird schnell eine Nötigung, Angst macht natürlich beides. Das erklärte Ziel des Täters ist es hier, das Opfer durch die Verbalgewalt derart einzuschüchtern, sein Selbstbewusstsein zu schwächen und seine Gegenwehr zu reduzieren, dass es immer leichter zum Spielball von Aggressionen wird.

Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamierungen sind drei weitere psychische Gewaltakte und sollen das Selbstwertgefühl des Opfers dauerhaft zerstören. Im Gegensatz zu einer Drohung mit einem bestimmten Verhalten, die situativ ist („Wenn du das nicht machst, folgt das!“), ist die Herabwürdigung auf die Person selbst gerichtet („Du bist ein Versager!“) und kann auf Dauer zu massiven Selbstwertproblemen bis hin zur Depression oder zum Trauma führen. Der Täter vergewissert sich durch Beschimpfungen des Opfers seiner eigenen Überlegenheit und reduziert mitunter das Selbstwertgefühl des Opfers derart, dass es sich immer ohnmächtiger fühlt und nicht mehr aufbegehrt. Dies ist häufig bei narzisstischen Tätern zu beobachten.

Infografik Hilfetelefon
Infografik des Hilfetelefon / Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gaslighting

Im Grenzbereich der Strafbarkeit nach dem deutschen Gesetzbuch, jedoch eindeutig als eine Form von psychischer Gewalt einzustufen, ist das Lächerlich-Machen und das „gaslighting“. Das Lächerlich-Machen kann durch unangebrachte Witze über die Person geschehen, die eindeutig darauf abzielen, die Würde der Person oder ihr gesellschaftliches Ansehen zu mindern und sie im Endeffekt zu isolieren.

„Gaslighting“ ist eine rhetorische Technik, die Narzissten gern anwenden: sie reden dem Opfer sein, seine Wahrnehmungen seien krank, irrational, unbegründet oder es sei einfach zu sensibel („Das bildest du dir nur ein!“). Der Täter bagatellisiert dadurch seine eigene Gewalt und lässt das Opfer mit der Zeit an seinen eigenen Wahrnehmungen zweifeln, was es zusätzlich weiter schwächt.

Auch wenn der Täter gewöhnlich versucht, sein Handeln zu verharmlosen – emotionale und psychische Misshandlung ist oft eine Straftat. Beleidigungen sind im deutschen Gesetzbuch nach § 186 STGB strafbar, Drohung nach § 241 STGB und Nötigung nach § 240 STGB, Stalking durch § 238STGB.

Wann wird es strafbar?

Der Übergang zwischen sozial schädlichem Verhalten zur definierten Straftat ist oft fließend, aber für den juristisch geschulten Fachmann leicht erkennbar. Opfer sollten daher frühzeitig Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Arten der Diffamierung des Opfers in Form des Lächerlich-Machens können bis hin zum Rufmord gehen, indem etwa vom Täter behauptet wird, das Opfer sei seelisch krank, pervers, schwachsinnig, unzurechnungsfähig oder habe bestimmte schamvolle oder kriminelle Handlungen begangen.

Solche Akte der psychischen Gewalt sind als Rufmord strafbar. Häufig finden sich hier Narzissten in der Täterrolle, die etwa mit Ablehnung durch das Opfer nicht umgehen können, oder die versuchen, durch diese Form die sozialen Kontakte des Opfers kontrollierend einzuschränken und Dritte davon zu überzeugen, ihr falsches Narrativ zu glauben.

Belästigung und Terror sind zwei Gewaltformen, welche das Opfer auch physisch bedrängen, daher ist die Grenze zum physischen Missbrauch hier auch offenbar. Unter Belästigung und Terror fallen konkrete Schadenshandlungen wie Stalking, Bespitzeln, Telefonterror und andere Akte der personenbezogenen Gewalt, welche in den Nahbereich des Opfers eindringen und es einschüchtern wollen.

Nimm als Opfer von emotionaler und/oder psychischer Beratung unbedingt Rechtsberatung in Anspruch. In einigen Bundesländern erfüllen die Amtsgerichte die Funktion, gerade auch sozial schwächere Bürger mit Beihilfen zum Anwaltshonorar zu unterstützen[1]Kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit Schwer punkten „Opferschutz“ beim Weissen Ring e. V. – (Quelle) .

Opfer von psychischem oder emotionalem Missbrauch

Bezogen auf die Opfer von psychischem und emotionalem Missbrauch gibt es keine typische Zielgruppe – es kann den Erwachsenen mitten im Leben ebenso treffen wie Kinder. Erwachsene, die solche Misshandlung erleben, erfahren sie oft in Form von Partnergewalt oder im beruflichen Umfeld, etwa beim Tatbestand von Mobbing oder Bossing. Die erwachsenen Opfer verfügen jedoch oftmals, da sie eigene Mittel und Freiheiten haben, zumindest in der Frühzeit der Misshandlung über gute Chancen, zu entkommen.

Kinder als Opfer sind jedoch, da sie über weniger soziale Ressourcen verfügen und nicht über gleiche Möglichkeiten der Erwiderung von grenzverletzendem Verhalten bestimmen, wesentlich verletzlicher. In der Fachsprache spricht man von „erhöhter Vulnerabilität“. Eine erhöhte Vulnerabilität bedeutet, dass eine bestimmte Gruppe verletzlicher und etwa Angriffen schutzloser ausgeliefert ist als andere, oder Gewalt weniger aushalten kann. Zu den vulnerablen Gruppen in unserer Gesellschaft gehören etwa Alleinerziehende mit geringem Einkommen, Arme, Rentner, Obdachlose und behinderte Personen, sowie auch Kinder.

Kinder in der Opferrolle

Wenn nun Kinder von emotionaler und seelischer Gewalt betroffen sind, äußert sich das meist durch folgende Handlungen:

  • Ablehnung und Liebesentzug
  • Erzeugen von Loyalitätskonflikten oder gezielte Entfremdung eines Elternteils („parental alienation“), etwa bei Trennung und Scheidung der Eltern
  • Benutzung des Kinds als Objekt zur narzisstischen Bedürfnisbefriedigung (das Kind muss etwa Berufswünsche der Eltern erfüllen, oder wird nur bedingt geliebt, wenn es Leistung bringt)
  • Auslösen von Schuldgefühlen
  • Vernachlässigung grundlegender Bedürfnisse

Diese genannten Formen von emotionaler Misshandlung – wobei insbesondere die Vernachlässigung von einigen Autoren auch als „psychische Misshandlung“ gedeutet wird – sind häufig bei schlechten oder narzisstischen Eltern anzutreffen. Narzissmus als schwerwiegende Persönlichkeitsstörung kann dazu führen, dass der betreffende Elternteil das Kind gar nicht mehr als eigenständigen Menschen wahrnimmt, sondern lediglich als Verlängerung des eigenen Ichs.

Kinder in der Opferrolle durch Misshandlung und Vernachlässigung
2019 wurden 15.936 Kinder als Opfer von sexueller Gewalt registriert, das ist ein Anstieg um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr und entspricht 43 Opfern pro Tag.

Hierbei wird dann das Kind dazu konditioniert, ständig Leistungen zu vollbringen und ein „Vorzeigeobjekt“ zu werden, welches den narzisstischen Stolz des Elternteils befriedigt. Scheitert das Kind jedoch an diesen, gewöhnlich viel zu hohen, ambitionierten und unrealistischen Forderungen des narzisstischen Elternteils, kann es Ablehnung, Isolation und andere Formen von emotionaler Gewalt als Sanktion erleben.

Auch andere Persönlichkeitsstörungen bei Eltern, insbesondere aus dem affektiven Formenkreis wie Depression oder Borderline, sind ein Risiko für die gesunde Entwicklung des Kindes und seine verfassungsgemäße Freiheit von Gewalterfahrungen – denn oft ist der gewaltsame Umgang mit dem Kind ein Indiz für eine seelische oder charakterliche Störung beim betreffenden Elternteil.

Auch Formen von Abhängigkeit bei den Eltern können sehr leicht eine akute oder chronische Häufung von seelischer und/ oder emotionaler Gewalt gegen die eigenen Kinder auslösen: Alkoholismus führt sehr oft zur Vernachlässigung grundlegender Bedürfnisse, jedoch auch zur sozialen Isolation, weil sich viele Kinder für ihre Eltern schämen, jede Form von Drogenmissbrauch hat in der Praxis ähnliche Folgen.

Die Kinder- und Jugendstatistik von 2017 zeigt, dass 30% aller vom Jugendamt festgestellten Kindeswohlgefährdungen durch psychische Gewalt verursacht wurden, 66 % durch Vernachlässigung.

Allerdings geht nicht jede Erfahrung von emotionalem oder seelischem Missbrauch von Kindern durch Erwachsene im Umfeld resp. die eigenen Eltern aus, sondern mitunter auch durch andere Kinder, die gewaltsam handeln. Mobbing unter Kindern ist ein häufiges Phänomen, das heute aufgrund der Möglichkeiten der virtuellen Welt als „Cybermobbing“ stark zugenommen hat.

Wie äußert sich seelische und emotionale Gewalt?

Es gibt nicht einen kanonischen Ausdrucksweg emotionaler und seelischer Gewalt – so wie die Erscheinungsformen der Misshandlung unterschiedlich sind, variieren auch die Effekte. Jedoch zeigen die meisten Opfer von seelischer und/ oder emotionaler Misshandlung mit der Zeit Folgeschäden. Die Folgeschäden können in drei Gruppen unterteilt werden: die direkten psychischen Folgen von emotionaler oder psychischer Misshandlung, die psychosomatischen Folgen, und die indirekten Folgen.

Zu den direkten psychischen Folgen der Gewalterfahrung durch emotionale oder psychische Schadenshandlungen gehören seelische Effekte wie ein schwaches Selbstbewusstsein, Selbstzweifel, soziale Isolation, Scham- und Schuldgefühle und damit verbundenes Gedankenkreisen, Wirklichkeitsverlust und Ohnmachtsgefühle. Die zweite Gruppe von Folgeschäden wirkt sich auch auf den Körper aus und umfasst auch psychosomatische Schäden wie Libidoverlust, Appetitverlust, Schlafprobleme (Einschlafprobleme, Durchschlafprobleme, Alpträume); Appetitmangel bis hin zur Abmagerung oder Essstörung, Ängste und Zwänge.

Die häufigste Folgestörung von massiver emotionaler und psychischer Gewalt ist hierbei bekanntermaßen die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die seit den 1970er-Jahren erforscht wird. Sie äußert sich durch depressive Symptomatiken wie Ohnmachtsgefühle, Libidoverlust und Schlafstörungen sowie sozialer rückzug, das gezielte Vermeiden von Orten und Personen, die als „trigger“ (Auslöser) für Erinnerungen dienen, häufige „flashbacks“ (Rückhallerinnerungen an die Misshandlung), depressive und phobische Elemente und weitere mögliche Erscheinungen.

Posttraumatische Belastungsstoerung (PTBS)
Eine posttraumatische Belastungsstörung ist eine psychische Erkrankung.
Sie entsteht durch schreckliche Erfahrungen, die Betroffene gemacht haben.

Es gibt auch Untertypen der PTBS wie die CTBS (komplexe posttraumatische Belastungsstörung). Eine unbehandelte PTBS kann in Ausnahmefällen bis zur Suizidneigung führen, weswegen Betroffenen umgehend auch therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Zu Folgeschäden, die indirekt durch emotionale oder psychische Misshandlung entstehen, gehören mitunter auch Alkoholismus oder Drogenmissbrauch als Versuch, mit der Misshandlungs-Erfahrung umzugehen. In der Psychologie spricht man bei solchen gescheiterten Bewältigungsversuchen von Trauma von „coping strategy“: coping strategies sind individuelle Bewältigungsversuche, die oft aus einer seelisch unzumutbaren Situation herausführen sollen. Jedoch sind Opfer von emotionaler oder seelischer Misshandlung oft so sehr geschädigt, dass ihnen die Wahl einer geeigneten Bewältigungsstrategie schwerfällt und sie stattdessen leicht in Sucht oder andere Abhängigkeiten, zum Beispiel zu einem (weiteren) misshandelnden Partner, verfallen.

Wege aus der Opferfalle

Umso wichtiger ist es daher, Opfer über die Möglichkeiten der Therapie und auch der rechtlichen Sanktion der Täter aufzuklären. In jeder größeren deutschen Stadt gibt es heute Beratungsstellen, die sich auch auf Opfer von Misshandlung spezialisiert haben. Online sind zudem viele qualifizierte Ratgeber zu erreichen.

Wenn man nicht nur emotional oder seelisch misshandelt worden ist, sondern zudem Opfer einer Straftat, kann das Opferschutzwesen Weißer Ring e.V. auch helfen mit kostenloser Beratung. Der Weiße Ring e.V. hat in jeder größeren Stadt ehrenamtliche Mitarbeiter, sowie oft auch eine aktuelle Kontaktliste zu eigens qualifizierten und für das Themengebiet kompetenten Psychologen und Rechtsanwälten.

Zusammenfassung

Psychische und emotionale Misshandlung ist ein wiederholtes schädliches Verhalten (eine Handlungskette), welche durch Angriffe auf Freiheit, Würde und Selbstachtung einer Person deren Persönlichkeitsrechte und oft auch ihre Gesundheit gefährdet. Die Differenzierung zwischen emotionaler und psychischer Gewalt ist schwierig, da diese Gewaltformen in der Praxis oft ineinander übergehen. Typische Erscheinungsformen psychischer Gewalt etwa sind Isolation des Opfers, Drohungen, Nötigungen, Beschimpfungen, Angstmachen und Erzeugen von Schuldgefühlen. Es ist notwendig, dass Opfer sich rechtzeitig rechtliche und ggf. therapeutische Hilfe suchen.

Quellen und weiterführende Links

Artikelbild: Prostock-studio / Envato

Quellenangaben

Quellenangaben
1 Kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit Schwer punkten „Opferschutz“ beim Weissen Ring e. V. – (Quelle)

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2 Kommentare

  1. Mobbing ist kein KAVALIERSDELIKT
    mobbisten weg sperren die
    menschen schädigen und lügen
    manipulieren traumatisieren
    haben kein platz auf den planeten erde..

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